Allgemeinen Geschäftsbestimmungen (AGB)
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbestimmungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen uns, Look.insite GmbH, Erftstrasse 10, 40219 Düsseldorf, und unseren Auftraggebern. Soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sine des § 14 BGB ist, gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Verträge zwischen uns und dem Auftraggeber, auch dann, wenn wir künftig nicht gesondert auf sie hinweisen.
1.2. Wir erbringen unsere Dienstleistungen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Hiervon abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers finden keine Anwendung. Das gilt auch, wenn wir der Anwendung nicht ausdrücklich widersprochen haben. Hiervon Abweichendes gilt nur dann, wenn wir der ganz oder teilweisen Anwendung der Geschäftsbedienungen des Auftraggebers jedenfalls in Textform (bspw. durch E-Mail) zugestimmt haben.
1.3. Unsere AGB stehen in mehreren Sprachen zur Verfügung. Es ist allein die deutsche Fassung maßgeblich. Die Fassungen in anderen Sprachen dienen lediglich der Information.
2. Leistungsumfang
2.1. Wir erbringen unterschiedliche Leistungen im Bereich Programmierung von Websites, Foto- und Videografie und Virtual Reality. Der von uns jeweils geschuldete Leistungsumfang und die damit verbundenen Leistungsbestandteile werden auf die jeweiligen Bedürfnisse des Auftraggebers abgestimmt und ergeben sich aus der individualvertraglichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber, welche durch diese AGB ergänzt wird. 2.2. Der Auftraggeber kann zusätzliche Leistungen nur verlangen, wie bspw. die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Leistungen, wenn wir der Erbringung dieser Leistungen zustimmen. Für zusätzliche Leistungen stellen wir für jede angefangene Zeitstunde 85,00 EUR (netto) in Rechnung, sofern wir mit dem Auftraggeber keine andere Vergütungsabrede getroffen haben. Sollte der Auftraggeber eine von uns bereits erbrachte (Teil-)Leistung nicht mehr wünschen, bleibt unser Vergütungsanspruch hierfür in voller Höhe bestehen.
2.3. Wir sind berechtigt, Dritte mit der Erbringung unserer vertraglichen Leistungen zu beauftragen.
3. Mitwirkungspflicht
3.1. Der Auftraggeber unterstützt uns bei der Erbringung unserer Leistungen, indem er uns unverzüglich sämtliche für unsere Leistungen erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellt. Darüber hinaus stellt er uns unverzüglich eigene Texte, Bilder/Fotos, Videos oder sonstige Beiträge und Unterlagen zur Verfügung, die zur Erbringung unserer Leistungen erforderlich sind und räumt uns hieran ein nicht-exklusives, weltweit geltendes, übertragbares Nutzungsrecht ein. Für die Erbringung unserer Leistung sind wir auch berechtigt, Unternehmensnamen, Marken, Warenzeichen und Logos des Auftraggebers zur verwenden. 3.2. Der Auftraggeber versichert, dass er über die uns eingeräumten Nutzungsrechte verfügen darf und hierdurch und/oder durch die Nutzung dieser Beiträge keine Rechte Dritter, insbes. Urheberechte, Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen, oder gesetzliche Vorschriften verletzt werden. Der Auftraggeber weist uns unverzüglich nach, dass er über die Rechte an den uns zur Verfügung gestellten Beiträgen verfügen darf, sofern wir ihn hierzu auffordern. Der Auftraggeber weist uns ferner unverzüglich die Einwilligung der auf Bildnissen (u. a. Bilder/Fotos und Videos) abgebildeten Personen nach, sofern er uns solche Bildnisse zur Verfügung stellt und wir den Nachweis anfordern. Bis zum Nachweis der Rechtsinhaberschaft bzw. der Einwilligungserklärungen dürfen wir die Verwendung der Beiträge verweigern.
3.3. Der Auftraggeber benennt uns einen Ansprechpartner und einen Stellvertreter als feste Ansprechpersonen für alle das Vertragsverhältnis betreffenden Angelegenheiten. Diese Personen sind berechtigt, alle das Vertragsverhältnis betreffenden Entscheidungen selbst zu treffen. Andernfalls sind sie verpflichtet, die Entscheidung unverzüglich herbeizuführen. Sofern die Entscheidung nicht unverzüglich herbeigeführt wird, verschieben sich die von uns einzuhaltenden Fertigstellungstermine und Fristen mindestens um die Dauer der Verzögerung.
3.4. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und können wir aus diesem Grunde unsere Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erbringen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.
3.5. Der Auftraggeber stellt uns von Ersatzansprüchen Dritter frei, sofern wir ihn nach 3.2. zur Erbringung entsprechender Nachweise auffordern und sich diese Nachweise als falsch erweisen.
4. Ansprech- und Arbeitszeiten
4.1. Wir erbringen unsere Leistungen grds. an Werktagen (von Montag bis Freitag) in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr. In dieser Zeit stehen wir dem Auftraggeber auch für Anfragen und anderen Eingaben zur Verfügung. Eine weitergehende Erreichbarkeit, bspw. Rufbereitschaft oder andere Ansprechzeiten, und Leistungserbringungen außerhalb unserer üblichen Arbeitszeiten kann der Auftraggeber nur verlangen, wenn wir das zuvor vereinbart haben. Wir beanspruchen hierfür in der Regel eine gesonderte Vergütung.
4.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm benannte Ansprechperson sowie ihr Stellvertreter (Ziff. 3.3.) werktags in der Zeit vom 9 Uhr bis 17 Uhr für uns erreichbar ist.
4.3. Die Vertragsparteien informieren sich rechtzeitig über urlaubsbedingte Abwesenheiten der Ansprechpersonen und eventuellen Betriebsferien. Die Information ist rechtzeitig, wenn sie dem anderen Teil spätestens eine Woche vor Beginn des Urlaubs bzw. der Betriebsferien zugeht. Dem anderen Teil ist zugleich der Stellvertreter gem. 3.3. zu benennen, sofern das nicht bereits geschehen ist.
5. Termine und Fristen Die von uns mitgeteilten Fertigstellungstermine sind unverbindlich, es sei denn wir haben die Einhaltung dieser Termine ausdrücklich und verbindlich zugesichert. Die Fertigstellungstermine verschieben sich, sofern eingetretene Verzögerungen auf Umstände beruhen, die wir nicht zu vertreten haben, um eine angemessene Dauer, die mindestens die Dauer der Verzögerung entspricht. Wir werden den Kunde über den neuen Fertigstellungstermin unterrichten, sobald uns das möglich ist.
6. Nutzungsrechte
6.1. Wir räumen dem Auftraggeber an unseren Leistungen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzunrecht, welches sich auf die vereinbarte Nutzungsart und -dauer beschränkt. Der Auftraggeber darf das Nutzungsrecht nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung auf einen Dritten übertragen oder unterlizensieren. Wir räumen dem Auftraggeber dieses Recht in der Regel nur gegen eine zusätzliche Vergütung ein.
6.2. Unsere Leistungen dürfen weder im Original noch in einer Reproduktion umgestaltet oder in anderer Weise bearbeitet werden, es sei denn, wir erteilen hierzu unsere vorherige Zustimmung.
6.3. Das Nutzungsrecht geht Zug-um-Zug mit der vollständigen Zahlung unserer Vergütung über. 6.4. Die Vorschläge des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf unsere Vergütung, sie begründen auch kein Miturheberrecht.
7. Abnahme
7.1. Unser Auftraggeber ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
7.2. Unser Werk gilt auch dann als abgenommen, wenn wir dem Auftraggeber nach Fertigstellung unseres Werks eine angemessene Frist (in der Regel 10 Arbeitstage) zur Abnahme gesetzt haben und unser Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist unser Auftraggeber ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, treten die Rechtsfolgen des Satzes 1 nur dann ein, wenn wir unseren Auftraggeber zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen haben; der Hinweis muss in Textform erfolgen.
8. Vergütung und Fälligkeit
8.1. Unsere Leistungen sind vergütungspflichtig. Soweit wir die Höhe der Vergütung nicht ausdrücklich mit dem Auftraggeber vereinbart haben, ergibt sie sich, sofern vorhanden, aus unserer Preisliste, andernfalls berechnen wir dem Auftraggeber für die erbrachten Leistungen 85,00 EUR (netto) je angefangene Stunde.
8.2. Soweit es sich bei unseren Leitungen nicht um Werke im Sinne der §§ 631 ff. BGB handelt, ist unsere Vergütung spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung fällig. 8.3. Soweit es sich bei unseren Leistungen um Werke im Sinne der §§ 631 ff. BGB handelt, ist unsere Vergütung mit der Abnahme unseres Werkes fällig. Soweit unser Auftraggeber das Werk in Teilen abnimmt, können wir die Vergütung für den jeweils abgenommenen Teil verlangen (Teilabnahme). Ferner können wir Abschlagszahlungen im Sinne des § 632a BGB verlangen.
8.4. Wenn wir für unseren Auftraggeber als Subunternehmer tätig sind, wird unsere Vergütung für das von uns hergestellte Werk spätestens fällig,
8.4.1. Soweit unser Auftraggeber vom Hauptauftraggeber für das versprochene Werk seine Vergütung oder Teile davon erhalten hat.
8.4.2. Soweit das Werk vom Hauptauftraggeber abgenommen worden ist oder als vom Hauptauftraggeber als abgenommen gilt. 8.4.3. wenn wir unserem Auftraggeber erfolglos eine angemessene Frist zur Auskunft über die in der Nummer 8.4.1. und 8.4.2. bezeichneten Umstände bestimmt haben. Hat unser Auftraggeber dem Hauptauftraggeber wegen etwaiger Mängel des Werkes Sicherheit geleistet, so gilt Satz 5 nur, wenn wir unserem Auftraggeber eine entsprechende Sicherheit leisten.
8.5. Die Rechnungsstellung erfolgt in elektronischer Form per E-Mail. Soweit der Auftraggeber eine Rechnung in Papierform fordert, können wir hierfür Bearbeitungskosten in Höhe von 2,50 EUR pro Rechnung verlangen.
8.6. Der Auftraggeber kann die in Rechnung gestellte Vergütung innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Rechnung zahlen. Der Auftraggeber kommt in Zahlungsverzug, sofern er das vorbenannte Zahlungsziel verstreichen lässt. Unsere Vergütung ist während des Verzuges zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz; wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist, beträgt der Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Sofern wir den Auftraggeber an die Zahlung erinnern müssen, machen wir zusätzlich Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR geltend.
9. Urheberbenennung und weitere Werberechte
9.1. Die von uns geschaffenen Werke, insbes. die von uns erstellten Websites, sind mit einem Verweis auf unsere Urheberschaft zu versehen (§ 13 UrhG). Wir können die hierfür zu verwendende Bezeichnung bestimmen.
9.2. Wir dürfen unsere Auftraggeber (inkl. Firmen-Logo) als Referenz auf unserer Website (derzeit: https://www.look-insite.com) und anderen Medien (bspw. Instagram, Facebook, LinkedIn) benennen. Wir dürfen unsere für den Auftraggeber erbrachte Leistungen für Werbe- und Akquisezwecke, insbes. auf unserer Website und anderen Medien, unter namentlicher Nennung des Auftraggebers präsentieren, sofern der Auftraggeber uns nicht auf sein uU entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse in Textform (bspw. per E-Mail) hinweist.
9.3. Der Auftraggeber kann das Recht auf Referenznennung jederzeit widerrufen, indem er uns den Widerruf in Textform (bspw. per E-Mail) erklärt. Soweit wir die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen für Werbe- und Akquisezwecke präsentieren, kann der Auftraggeber verlangen, dass wir ihn nicht namentlich nennen; für dieses Verlangen gilt das Formerfordernis in S. 1 entsprechend.
10. Technische Anforderungen Soweit der Auftraggeber uns mit der Programmierung von Webseiten beauftragt, erstellen wir standardmäßig Desktop-Versionen, die mit den gängigen Betriebssystemen von Microsoft Windows und Apple bei Verwendung der Internetbrowser Microsoft Edge, Safari, Google Chrome und Firefox kompatibel sind. Eine reibungslose Verwendung der Webseiten setzt voraus, dass sowohl das Betriebssystem als auch der verwendete Internetbrowser in der bei Erstellung der Homepage aktuellen Version installiert ist. Die Programmierung mobiler Versionen von Webseiten schulden wir nur dann, wenn wir das ausdrücklich in unserem Angebot angegeben haben.
11. Phasen der Projektarbeit und Mängelbeseitigungen
11.1. Die Zufriedenheit unserer Auftraggeber ist für uns besonders wichtig. Wir führen unsere Arbeiten daher mit größtmöglicher Sorgfalt aus.
11.2. Soweit wir für die Erbringung unserer Leistungen Inhalte von unseren Kunden benötigen und für die Leistungen unsere “Insites” Plattform nutzen, stellen wir ihm hierfür ein sog. Content-Management-System (CMS) zur Verfügung. Die Nutzung des CMS kann der Benutzeranleitung entnommen werden, welche dem CMS beiliegt, auf Wunsch führen wir unseren Kunden in die Bedienung des CMS ein. Sofern geschuldet, stellen wir unserem Kunden dort auch die 360°-Aufnahmen zur Verfügung, auf denen er die Position von Hotspots festlegen kann, die die im CMS definierten oder vom Kunden anderweitig angewiesene Funktionen auslösen sollen. Sobald unser Kunde seine Inhalte in das CMS eingebracht, die Positionen der Hotspots angegeben, die gewünschten Funktionen beschrieben und alle sonst erforderlichen Medieninhalte bereitgestellt hat, erstellen wir den Entwurf der Website. Der Entwurf kann noch unfertige Elemente oder Funktionen enthalten, spiegelt aber den Inhalt und die Anweisungen des Kunden ausreichend wider, um ihm die Möglichkeit zu geben, seine Eingaben zu vervollständigen und uns über Änderungswünsche für die endgültige Version der Website zu unterrichten. Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Einträge im CMS zu bearbeiten und aktualisierte Mediendateien bereitzustellen. Sobald der Kunde uns mitgeteilt hat, dass er seine endgültigen Anweisungen und Inhalte geliefert hat oder keine Änderungen wünscht (Freigabe), erstellen wir die von uns geschuldete Endversion der Website. Unser Auftraggeber erhält anschließend die endgültige Version der Website zur Ansicht, er kann auch noch letzte Änderungen an seinen Eingaben machen und hat uns zu bestätigen, dass er mit unseren Arbeiten einverstanden ist, bevor er die Website erhält bzw. wir sie veröffentlichen. Wünscht der Kunde nach der Ansicht der veröffentlicht/geliefert Version weitere Änderungen an seinen Eingaben oder benötigt er eine zusätzliche Entwurfsversion, so fallen hierfür zusätzliche Kosten an. Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach Ziffer 8.1, sofern in unserem Angebot oder unserer Preisliste nichts anderes angegeben ist. Unsere Arbeit ist nicht deshalb mangelhaft, weil sie auf einem Fehler beruht, der auf eine fehlerhafte Handhabung unseres CMS durch den Kunden zurückzuführen ist.
11.3. Soweit der Kunde spezifische Änderungen an gestalterischen Aspekten unserer Leistungen wünscht, ist er für das visuelle Ergebnis verantwortlich.
11.4. Soweit wir für den Auftraggeber Webseiten programmieren, veröffentlichen wir die vorläufigen Versionen der Webseiten zu Test-, Feedback- und Freigabezwecken auf öffentlichen URLs. Die Webseiten stellen wir unseren Auftraggebern mit der Abnahme als Link zu unseren Servern oder als Datenpaket zur Verfügung. Soweit wir ihm das Datenpaket bereits vor der Abnahme zur Verfügung stellen sollen, können wir hierfür eine gesonderte Vergütung verlangen.
11.5. Soweit unser Werk mangelhaft im rechtlichen Sinne sein sollte, stehen unserem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. In der Regel kann er zunächst von uns die Nacherfüllung verlangen. Wir entscheiden, ob wir den Mangel beseitigen oder das Werk neu herstellen. Ein Mangel liegt vor, wenn das Werk von der vereinbarten Beschaffenheit nachteilig abweicht. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln, wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann.
11.6. Die von uns erbrachten Leistungen, bspw. erstellte Webseiten, werden drei Monaten nach Übergabe an den Auftraggeber archiviert. Sofern der Auftraggeber nach bereits erfolgter Archivierung Änderungen wünscht, berechnen wir eine Gebühr für den Archivabruf und die erneute Einrichtung des Arbeitsbereiches.
12. Haftungsbeschränkungen
12.1. Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt ! bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ! bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung ! bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder ! soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
12.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
12.3. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
13. Tätigkeit für Konkurrenzunternehmen Wir dürfen auch während des Vertragsverhältnisses für ein Unternehmen tätig werden, welches im direkten Wettbewerb mit dem Auftraggeber steht. Eine Zustimmung des Auftraggebers bedarf es hierfür nicht.
14. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte 14.1. Der Auftraggeber darf nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Von diesem Aufrechnungsverbot ausgenommen sind Forderungen des Auftraggebers die diesem Vertragsverhältnis entspringen; mit solchen Forderungen kann der Auftraggeber auch dann die Aufrechnung erklären, wenn wir diese bestreiten oder diese nicht rechtskräftig festgestellt sind.
14.2. Der Auftraggeber kann nur im Hinblick auf Ansprüche aus diesem Vertrag ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
15. Datenschutz Wir erheben, verarbeiten, nutzen und speichern nur die personenbezogenen Daten des Auftraggebers, die zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten erforderlich sind. Für die Erfüllung dieser Pflichten kann es notwendig sein, dass wir personenbezogenen Daten des Auftraggebers an Dritte weitergeben müssen. Hierbei halten wir stets die deutschen und europäischen Datenschutzbestimmungen ein. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten aus anderen als den vorgenannten Gründen bedarf der vorherigen Einwilligung des Auftraggebers.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Auf unsere vertragliche Beziehung mit dem Auftraggeber findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Hiervon unberührt bleiben zwingende Vorschriften des Staates, in welchem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
16.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dieser vertraglichen Beziehung mit dem Auftraggeber ist Düsseldorf, sofern die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder er nach Vertragsschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Sitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Bestimmungen gelten auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess.
16.3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt.